Bei der Bewerbung & Stellenvergabe ist Diskriminierung verboten!

Wenn meine Bewerbung nicht berücksichtigt wird, ich nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde oder einen Job nicht bekomme,
weil ich zum Beispiel kein*e Österreicher*in / eine Frau* / eine LGBTIQ-Person / nicht jung / Jüd*in / Atheist*in bin oder wegen meiner Hautfarbe oder Behinderung, oder weil ich nicht „akzentfrei“ Deutsch spreche,
dann ist das Diskriminierung.

Wenn ich bei der Bewerbung oder Stellenvergabe diskriminiert werde, habe ich Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn ich einen Job nicht bekomme, obwohl ich der*die am besten qualifizierte Bewerber*in war, bekomme ich mindestens zwei Monatsentgelte Schadenersatz.Wenn ich den Job nicht bekommen hätte und diskriminiert wurde, habe ich Anspruch auf maximal 500 € Schadenersatz.

Ich habe 6 Monate nach Ablehnung meiner Bewerbung Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Ich kann mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.