Ich bin Drittstaatsangehörige*r und möchte als Saisonnier*e arbeiten.
Als Saison-Beschäftigte*r brauche ich eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS.
Mit dieser Beschäftigungsbewilligung darf ich für maximal 6 Monate arbeiten.
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Mit dieser Beschäftigungsbewilligung darf ich für maximal 6 Monate arbeiten.