Ich bin Drittstaatsangehörige*r und habe eine Aufenthaltsberechtigung.
Wenn ich eine Aufenthaltsberechtigung (zum Beispiel „Besonderer Schutz“) habe, darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.
Wenn ich eine Aufenthaltsberechtigung (zum Beispiel „Besonderer Schutz“) habe, darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.