Ich bin Asylwerber*in.

Ich darf als Asylwerber*in während meines Asylverfahrens nur

  • mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS (zum Beispiel als Saison-Beschäftigte)
  • oder eingeschränkt selbstständig (zum Beispiel mit Dienstleistungscheck)

arbeiten.