AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von
- Arbeitnehmer*innen mit höchstens Pflichtschulabschluss,
- weiblichen Arbeitnehmer*innen
- und Arbeitnehmer*innen ab 45 Jahren.
Ziele:
- Qualifizierung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung von Arbeitsplätzen
- beruflicher Aufstieg
- höheres Einkommen
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
Arbeitnehmer*innen ab 45 Jahren soll durch die Qualifizierungsmaßnahme ermöglicht werden,
- alternsgerechte/weniger belastende Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz zu übernehmen,
- auf einen alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz zu wechseln
- und ihr Wissen – auch im Bereich der Technik – zu erweitern.
Mein Unternehmen muss die Förderung beim AMS beantragen.