Alterspension / Regelpension


Ich kann in Österreich
als Frau* mit 60 bis 65 Jahren /
als Mann* mit 65 Jahren
in Pension gehen,
wenn ich mindestens 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) habe.

Von diesen 180 Monaten muss ich 84 Monate (= 7 Jahre) versichert gearbeitet haben (= über der Geringfügigkeitsgrenze, Pflege eines*r nahen Angehörigen* oder eines behinderten Kindes, Familienhospizkarenz).

Das Regelpensionsalter für die Alterspension liegt also für Frauen* bei 60 bis 65 Jahren, bei Männern bei 65 Jahren.

Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben. Das bedeutet, dass Frauen* in Zukunft länger arbeiten müssen, um in Pension gehen zu können.

Wann ich als Frau* in Pension gehen kann, kommt auf mein Geburtsdatum an:
Frauen*, die bis 31.12.1963 geboren sind, können noch mit 60 Jahren in Pension gehen. 
Frauen*, die ab dem 1.7.1968 geboren sind, können erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Ab 2033 können Frauen* also erst mit 65 Jahren in Pension gehen.

Diese Tabelle zeigt mir, mit wie vielen Jahren Frauen* in Pension gehen können:

GeburtsdatumPensionsalter
bis 31.12.196360,0
1.1.1964 bis 30.6.196460,5
1.7.1964 bis 31.12.196461,0
1.1.1965 bis 30.6.196561,5
1.7.1965 bis 31.12.196562,0
1.1.1966 bis 30.6.196662,5
1.7.1966 bis 31.12.196663,0
1.1.1967 bis 30.6.196763,5
1.7.1967 bis 31.12.196764,0
1.1.1968 bis 30.6.196864,5
ab 1.7.196865,0
Das Regelpensionsalter (AK)

HINWEIS
Wenn ich schon in Alterspension gehen kann und noch weiterarbeite, bekomme ich später eine höhere Pension.


Wann ich in Pension gehen kann und wie hoch meine Pension sein wird, kann ich mit dem AK-Pensionsrechner berechnen: