Ich kann im Ausland leben und bekomme weiterhin meine Pension.
Dafür muss ich der Pensionsversicherungsanstalt mindestens einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung schicken.
Die Ausgleichszulage bekomme ich aber nur dann, wenn ich in Österreich lebe.
Wenn ich in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 2 Monate = 60 Tage im Ausland bin, bekomme ich keine Ausgleichszulage.
ACHTUNG
Wenn ich in meiner Pension im Ausland leben will, sollte ich mich beim Krankenversicherungsträger informieren, ob und wo ich krankenversichert bin.
ACHTUNG
Wenn ich in meiner Pension im Ausland leben will, sollte ich mich beim Finanzamt informieren, wo ich Steuern muss.
ACHTUNG
Ich muss der Pensionsversicherungsanstalt Änderungen melden (z.B. Adresse, Auslandsaufenthalt, Eheschließung, Scheidung etc.). Es gibt Meldefristen!
Wenn ich eine Ausgleichszulage bekomme, muss ich auch Änderungen des Einkommens meines*r Ehepartner*inmelden.
Information für im Ausland lebende Pensionist*innen (PV):
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