Wann bekomme ich Witwen*pension / Witwer*pension?


Ich kann Witwen*pension / Witwer*pension bekommen, wenn die*der Verstorbene

  • bereits in Pension war
  • oder einen Anspruch auf Pension hatte
  • oder unter 27 Jahre alt war und mindestens 6 Versicherungsmonate erworben hat
  • oder unter 50 Jahre alt war und mindestens 60 Versicherungsmonate erworben hat
  • oder über 50 Jahre alt war, bis zum 50. Geburtstag 60 Versicherungsmonate erworben hat und nach dem 50. Lebensjahr die Hälfte seiner*/ihrer* restlichen Lebenszeit versichert war.


Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ich eine Abfindung erhalten, wenn die*der Verstorbene mindestens einen Versicherungsmonat erworben hat.


Wenn mein* Ehemann* oder meine* Ehefrau* durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder einen Dienstunfall beim Bundesheer verstorben ist, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein.