ÖGK – Leistungen & Kosten

Wenn ich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert bin, kann ich zu einem*r Vertragsärzt*in (= Ärzt*in „mit Krankenkassa“) oder in ein Krankenhaus gehen und werde dort behandelt.

Pro Quartal (Jänner–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember) kann ich nur zu je einem*r Ärzt*in für Allgemeinmedizin und einem/r Ärzt*in pro Fachgebiet gehen. Das bedeutet, dass ich in einem Quartal nicht zu zwei verschiedenen Frauenärzt*innen oder Hautärzt*innen gehen darf.

Die Behandlung ist meistens kostenlos.
Zu den kostenlosen Behandlungen zählen zum Beispiel Krankenbehandlung, Psychotherapie, Physiotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Vorsorge- und Gesundenuntersuchung.

Außerdem bezahlt die ÖGK auch das Krankengeld, das Rehabilitationsgeld und das Wochengeld (Mutterschaft).

Für manche Behandlungen muss ich aber einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Dieser Teil der Kosten, den ich selbst bezahlen muss, heißt „Kostenbeteiligung“ oder „Selbstbehalt“.
Ich muss zum Beispiel, wenn ich im Krankenhaus bleibe oder eine Kur oder eine Reha mache, pro Tag einen Beitrag bezahlen. Auch bei manchen Zahnbehandlungen gibt es Selbstbehalte.


Wenn ich zu einem*r Wahlärzt*in gehe, muss ich bezahlen.
Ich bekomme ich einen Teil der Kosten von meiner Krankenkasse zurück. Ich muss einen Antrag stellen und brauche die Original-Rechnung.