Ich möchte neben dem Studium arbeiten.
Wenn ich geringfügig arbeite, kann ich mich selbst versichern. Dann bin ich nicht nur krankenversichert, sondern auch pensionsversichert.
Auch wenn ich bei meinen Eltern mitversichert bin, ist eine Selbstversicherung sinnvoll.
Wenn ich als Drittstaatsangehörige*r in Österreich mit einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“ studiere, darf ich bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Bevor ich anfange zu arbeiten, muss ich oder mein*e Arbeitgeber*in eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen.
Wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte, brauche ich eine weitere Genehmigung. Es gibt dann eine Arbeitsmarktprüfung.
weitere Informationen
- Arbeiten und Studieren (AK)
- Broschüre: Arbeiten und Studieren (AK Wien)
- Beschäftigungsbewilligung – Schüler, Studierende, Studienabsolventen (Unternehmensservice Portal)
- Beschäftigung ausländischer Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten (AMS)
- Studierende aus Drittstaaten: Arbeit zwischen Bürokratie und Ausbeutung (Momentum Institut)