Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderung / Beeinträchtigung

Als Studierende*r mit einer Behinderung kann ich länger Studienbeihilfe (SBH) beantragen, ich bekomme ich eine höhere SBH, und ich kann länger SBH beziehen.

Ich kann Studienbeihilfe (SBH) beantragen, wenn ich das Studium bis zu meinem 38. Geburtstagbeginne.


Mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung bekomme ich eine höhere SBH.
Ich kann eine bis zu 5.040 € höhere Studienbeihilfe pro Jahr bekommen.
Wie hoch die SBH ist, kommt auf die Schwere der Behinderung an.
Die SBH erhöht sich um 160 € pro Monat, wenn ich blind, hochgradig sehbehindert oder im Rollstuhl bin.
Die SBH erhöht sich um 420 € pro Monat, wenn ich gehörlos oder hochgradig schwerhörig bin oder ein Cochleaimplantat trage.


Mit manchen Behinderungen und Erkrankungen bekomme ich 1 Semester länger SBH, zum Beispiel Leukämie, Beinprothese.
Mit manchen Behinderungen und Erkrankungen bekomme ich um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit länger Studienbeihilfe, zum Beispiel wenn ich blind oder gehörlos bin.
Bei mindestens 50 % Behinderung bekomme ich um 2 Semester pro Studienabschnitt länger SBH.


Andere Förderungen und Unterstützungen für Studierende mit Behinderung finde ich hier.