Ruhezeiten: Wochenende, Feiertag
Ich habe jede Woche das Recht auf 36 Stunden ununterbrochener Ruhezeit.
Das bedeutet, dass ich 36 Stunden an einem Stück nicht arbeite.
In diese 36 Stunden muss der Sonntag fallen. Sonntags arbeite ich normalerweise nicht.
Wenn ich am Wochenende arbeite, muss ich unter der Woche 36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben. Davon muss ich einen ganzen Kalendertag ruhen, also nicht arbeiten.
Wenn ich während meiner Ruhezeit doch arbeite, dann habe ich das Recht auf Ersatzruhe. Das bedeutet, dass ich in der nächsten Woche mehr Ruhezeit habe.
Feiertage sind normalerweise arbeitsfrei.
In manchen Fällen ist die Arbeit am Feiertag erlaubt, zum Beispiel im Gastgewerbe.
Gesetzliche Feiertage:
– 1. Jänner (Neujahr)
– 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
– Ostermontag
– 1. Mai (Staatsfeiertag)
– Christi Himmelfahrt
– Pfingstmontag
– Fronleichnam
– 15. August (Mariä Himmelfahrt)
– 26. Oktober (Nationalfeiertag)
– 1. November (Allerheiligen)
– 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
– 25. Dezember (Weihnachten)
– 26. Dezember (Stefanitag)
Wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ich gearbeitet hätte, bekomme ich bezahlt, wie wenn ich normal gearbeitet hätte (= Feiertagsentgelt).
Wenn ich an einem Feiertag arbeite, bekomme ich das Feiertagsentgelt und die Stunden, die ich arbeite, bezahlt.