Abfertigung alt
Wenn ich vor dem 1. Jänner 2003 zu arbeiten begonnen habe, gilt für mich die „Abfertigung alt“.
Ich kann die Abfertigung alt nur dann bekommen, wenn ich 3 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet habe, und wenn
– ich gekündigt oder unverschuldet entlassen werde
– bei einvernehmlicher Lösung
– die Befristung ausläuft oder ich berechtigt austrete
In bestimmten Fällen bekomme ich die Abfertigung auch, wenn ich selbst kündige.
Wie viel Abfertigung ich bekomme hängt davon ab, wie lange ich gearbeitet habe:
nach 3 Jahre | 2 Monatsentgelte |
nach 5 Jahren | 3 Monatsentgelte |
nach 10 Jahren | 4 Monatsentgelte |
nach 15 Jahren | 6 Monatsentgelte |
nach 20 Jahren | 9 Monatsentgelte |
nach 25 Jahren | 12 Monatsentgelte |
Mit dem AK-Abfertigungsrechner Abfertigung Alt kann ich berechnen, wie viel Abfertigung ich bekommen kann.
Ich kann auch von der Abfertigung alt in die Abfertigung neu umsteigen.
Ich kann mit meinem*r Arbeitgeber*in eine von 2 Varianten vereinbaren:
- Die alte Abfertigung wird eingefroren.
Für sie gilt das alte Recht weiter. Das bedeutet zum Beispiel, dass ich die Abfertigung verliere, wenn ich selbst kündige.
Ab einem Stichtag gilt dann die Abfertigung neu, und mein*e Arbeitgeber*in zahlt jeden Monat für mich Geld in eine Vorsorgekasse ein. - Mein*e Arbeitgeber*in zahlt eine bestimmte Summe in die Vorsorgekasse ein.
Es gilt die Abfertigung neu.
Wenn ich von der Abfertigung alt auf die Abfertigung neu umsteigen will, kann ich mit dem AK-Abfertigungsrechner Abfertigung – Vergleich – Übertrittsvarianten die beiden Varianten vergleichen.
Am besten informiere ich mich auch bei der Arbeiterkammer.