Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Wenn ich gearbeitet habe und dann aufhöre zu arbeiten, also arbeitslos bin, bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich
- vorher eine bestimmte Zeit lang mehr als geringfügig (2023: 500,91 €) gearbeitet habe.
Beim ersten Antrag muss ich 52 Wochen in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben. Wenn ich unter 25 bin, brauche ich 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres.
Bei einem weiteren Antrag muss ich 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres gearbeitet haben. Wenn ich unter 25 bin, dann 26 Wochen. - arbeitswillig bin.
Das bedeutet, dass ich eine Arbeit suchen will und dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehe. Ich muss also mindestens 20 Stunden arbeiten können.
Es gibt auch Ausnahmen: Wenn ich Kinder unter 3 Jahren betreue, muss ich mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten können.
Wenn das AMS einen „zumutbaren“ Job für mich findet, darf ich diesen nicht ablehnen. Wenn ich den Job ablehne, bekomme ich für 6 bis 8 Wochen kein Arbeitslosengeld. - an verschiedenen Maßnahmen des AMS teilnehme, um schneller eine neue Arbeit zu finden. Ich muss zum Beispiel Bewerbungstrainings, Arbeitstrainings, Ausbildungen oder Weiterbildungen machen.
- arbeitsfähig bin.
Das bedeutet, dass ich arbeiten kann.
Mit dem AMS Online Ratgeber – Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ich überprüfen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
ACHTUNG
Wenn ich selbst kündige oder (fristlos) entlassen wurde, bekomme ich 4 Wochen kein Arbeitslosengeld.