Ich will nach einer Scheidung in Österreich bleiben und habe eine Aufenthaltskarte.
Wenn ich eine Aufenthaltskarte habe und mich scheiden lasse, kann ich weiterhin in Österreich bleiben, wenn
- ich arbeite oder über ausreichende finanzielle Mittel verfüge und eine Krankenversicherung habe,
- ich vor Einreichung der Scheidung mindestens 3 Jahre verheiratet war (mindestens ein Jahr in Österreich),
- oder ich das alleinige Sorgenrecht für das/die Kind/er habe oder Kontaktrecht zum/zu den Kind/ern habe,
- oder besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, zum Beispiel Gewalt.
Ich sollte mich schon vor der Scheidung informieren, was ich brauche, um nach der Scheidung in Österreich bleiben zu dürfen.
Wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, sollte ich am besten eine Beratungsstelle kontaktieren.
Ich muss die Behörde (in Wien die MA 35) über meine Scheidung innerhalb eines Monats informieren.