Arbeitnehmer*innenveranlagung

Wenn ich unselbstständig arbeite, kann mir jedes Jahr über die Arbeitnehmer*innenveranlagung Geld zurückholen – für:

Wenn ich wenig verdient oder nicht das ganze Jahr gearbeitet habe, kann ich mir über die Arbeitnehmer*innenveranlagung mehr Geld zurückholen.


Ich kann die Arbeitnehmer*innenveranlagung 5 Jahre rückwirkend machen. Das heißt, ich kann zum Beispiel den Antrag für das Jahr 2022 bis Ende 2027 stellen.

Hol dir dein Geld zurück! (AK)


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