Arbeitnehmer*innenveranlagung
Wenn ich unselbstständig arbeite, kann mir jedes Jahr über die Arbeitnehmer*innenveranlagung Geld zurückholen – für:
- eventuell zu viel bezahlte Lohnsteuer
- Werbungskosten (zum Beispiel Kosten für PC, Ausbildung/Weiterbildung…)
- Absetzbeträge (zum Beispiel Kinderabsetzbeträge)
- Außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten)
- …
Wenn ich wenig verdient oder nicht das ganze Jahr gearbeitet habe, kann ich mir über die Arbeitnehmer*innenveranlagung mehr Geld zurückholen.
Ich kann die Arbeitnehmer*innenveranlagung 5 Jahre rückwirkend machen. Das heißt, ich kann zum Beispiel den Antrag für das Jahr 2022 bis Ende 2027 stellen.