Familienhospizkarenz
Arbeitnehmer*innen können für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen.
In der Familienhospizkarenz kann ich mich karenzieren lassen, die Arbeitszeit verkürzen oder ändern.
Die Familienhospizkarenz kann zur Sterbebegleitung für 3 Monate beansprucht werden.
Auf Antrag kann sie auf bis zu 6 Monate verlängert werden.
Bei Begleitung schwersterkrankter Kinder kann Familienhospizkarenz für 5 Monate beansprucht werden.
Auf Antrag kann sie auf bis zu 9 Monate verlängert werden.
Während der Familienhospizkarenz bin ich krankenversichert und pensionsversichert.
Ich kann nahe Angehörige auch im Ausland begleiten.
Wenn ich Angehörigen im Ausland begleite, bin ich weiterhin versichert.