Hort

Ermäßigung / Zuschuss für den Hort

Wenn mein Kind nach der Schule Betreuung braucht, kann es in einen Hort gehen.

Für einen Hortplatz muss ich bezahlen.

Wenn ich nicht so viel Geld habe, kann ich eine Ermäßigung (für einen Hort der Stadt Wien) oder einen Zuschuss (für einen privaten Hort) bekommen.

Ich muss einen Antrag stellen.


Kinderbetreuungsbeihilfe

Ich bekomme die Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS, wenn ich einen Kinderbetreuungsplatz für mein Kind brauche, weil
– ich einen neuen Job suche oder gefunden habe;
– sich meine Arbeitszeiten geändert haben;
– meine bisherige Kinderbetreuung ausfällt (zum Beispiel, weil der Kindergarten oder Hort zugesperrt hat);
– oder weil ich eine Ausbildung oder eine Weiterbildung mache, die das AMS fördert.


Kinderbetreuungsbeihilfe gibt es für die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren.


Um Kinderbetreuungsbeihilfe zu bekommen, darf ich maximal 2.700 € brutto pro Monat verdienen.
Je nachdem, wie viel ich verdiene und wie viel ich für die Kinderbetreuung zahlen muss, kann ich bis zu 300 € pro Monat bekommen.


Ich bekomme Kinderbetreuungsbeihilfe für jeweils 6 Monate. Nach 6 Monaten muss ich sie nochmal beantragen.
Ich kann maximal 3 Jahre lang Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen.
Ich brauche zuerst einen Beratungstermin beim AMS.