Ich bin EU-Bürger*in. Ich arbeite in Österreich. Mein Kind lebt in einem anderen EU-Land.
Wenn ich als EU-Bürger*in in Österreich arbeite und mein Kind in einem anderen EU-Land lebt, habe ich Anspruch auf dieselben Familienleistungen wie für Kinder, die in Österreich leben.
Das bedeutet, dass ich gleich viel
– Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
– Kinderabsetzbetrag
– Schulstartgeld
– Familienbonus Plus
– Alleinverdiener*innenabsetzbetrag
– Alleinerzieher*innenabsetzbetrag
– Unterhaltsabsetzbetrag
bekomme.
Zwischen dem 1.1.2019 und dem 30.6.2022 wurden diese Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten des Landes angepasst, in dem das Kind gelebt hat.
Das war diskriminierend und falsch.
Wenn mir das passiert ist, bekomme ich das Geld zurück.
Wenn das Finanzamt meine Kontodaten und meine Adresse hat, bekomme ich das Geld automatisch zurück. Wenn nicht, dann muss ich es einfordern.