Ich will meinen Job kündigen.

Wenn mein Job zeitlich befristet ist, darf ich erst gehen, wenn der Vertrag ausläuft.
Um früher aufhören zu können, brauche ich einen Grund.

Wenn ich unbefristet angestellt bin, muss ich eine Kündigungsfrist einhalten.
Die Kündigungsfrist ist die Zeit ab der Kündigung, bis ich nicht mehr arbeiten muss.
Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in meinem Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag. 


Ich kann mit meinem*r Arbeitgeber*in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbaren.
Das bedeutet, dass ich mich mit meinem*r Arbeitgeber*in darauf einige, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Eine einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich; es gibt keine Kündigungsfristen.


Mein*e Arbeitgeber*in kann mich auch vom Dienst freistellen (Dienstfreistellung).
Das bedeutet, dass ich in dieser Zeit nicht arbeiten muss, aber mein volles Entgelt bekomme.
Ich muss nicht zustimmen, während der Dienstfreistellung meinen Urlaub zu verbrauchen.


ACHTUNG
Egal, ob ich selbst kündige, oder ob es zu einer einvernehmlichen Auflösung kommt, ist es wichtig, dass ich mir alles vom*von der Arbeitgeber*in schriftlich geben lasse.


ACHTUNG
Wenn ich selbst kündige, bekomme ich 4 Wochen kein Arbeitslosengeld.

Wie kündige ich richtig? (AK)


Ich kann das Arbeitsverhältnis auch sofort beenden („Vorzeitiger Austritt“).

Mein Austritt kann berechtigt sein zum Beispiel, 

  • wenn die Firma mir kein Gehalt / keinen Lohn bezahlt,
  • oder wenn meine Arbeit meine Gesundheit gefährdet.

ACHTUNG
Wenn mein Austritt nicht berechtigt ist, hat das viele Nachteile und negative Folgen für mich.
Ich sollte mich unbedingt vor meinem Austritt bei der Arbeiterkammer oder bei der Gewerkschaft beraten lassen.


In der Probezeit darf ich jederzeit aufhören zu arbeiten.
Ich muss keine Fristen und Termine einhalten und auch keinen Grund angeben.


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