Kann ich zur Notstandshilfe dazuverdienen?
Ich kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500, 91 €) dazuverdienen, ohne dass mir die Notstandshilfe gestrichen wird.
Wenn ich mehr verdiene, wird mir die Notstandshilfe gestrichen.
Ich muss dem AMS aber unbedingt melden, wenn ich etwas dazu verdiene.
Ich muss dem AMS auch melden, wenn ich sonst noch Einnahmen habe, zum Beispiel eine Witwer*-/Witwen*pension bekomme.
Wenn ich das nicht mache, kann es sein, dass ich die Notstandshilfe zurückzahlen muss.