Kinderkrippe / Tageseltern / Kindergarten

Befreiung von den Essenskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen

Für Essen im Kindergarten muss ich bezahlen.
Wenn mein Kind in einen Kindergarten der Stadt Wien geht, kostet das Essen 79,95 € pro Monat. In einem privaten Kindergarten kann das Essen mehr kosten.

Wenn ich nicht viel Geld habe, kann ich eine Befreiung vom Essensgeld bekommen, wenn ich

  • in Wien lebe (Hauptwohnsitz)
  • mit meinem Kind im gleichen Haushalt wohne
  • Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme oder
  • maximal 1.864,94 € netto pro Monat habe (Lohn/Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Familienbeihilfe…)


Wenn mein Kind in einen Kindergarten der Stadt Wien geht und ich vom Essensgeld befreit werde, dann bezahle ich nichts für das Essen.
Wenn mein Kind in einen privaten Kindergarten geht, bekomme ich einen Zuschuss von 79,95 € pro Monat. Ich muss dann nur den Rest bezahlen.


Ich kann den Antrag online oder händisch ausfüllen und per Post oder Mail an die MA 11-Regionalstelle für meinen Bezirk schicken.
Ich muss den Antrag pro Kind und für jedes Jahr neu stellen.

Ich muss der MA 11 melden, wenn 

  • mein Kind den Kindergarten wechselt oder
  • sich mein Einkommen ändert.


Informationen auf Deutsch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch, Englisch, Serbisch, Türkisch


Kinderbetreuungsbeihilfe

Ich bekomme die Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS, wenn ich einen Kinderbetreuungsplatz für mein Kind brauche, weil
– ich einen neuen Job suche oder gefunden habe;
– sich meine Arbeitszeiten geändert haben;
– meine bisherige Kinderbetreuung ausfällt (zum Beispiel, weil der Kindergarten oder Hort zugesperrt hat);
– oder weil ich eine Ausbildung oder eine Weiterbildung mache, die das AMS fördert.


Kinderbetreuungsbeihilfe gibt es für die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren.


Um Kinderbetreuungsbeihilfe zu bekommen, darf ich maximal 2.700 € brutto pro Monat verdienen.
Je nachdem, wie viel ich verdiene und wie viel ich für die Kinderbetreuung zahlen muss, kann ich bis zu 300 € pro Monat bekommen.


Ich bekomme Kinderbetreuungsbeihilfe für jeweils 6 Monate. Nach 6 Monaten muss ich sie nochmal beantragen.
Ich kann maximal 3 Jahre lang Kinderbetreuungsbeihilfe bekommen.
Ich brauche zuerst einen Beratungstermin beim AMS.