Wenn ich eine*n nahe*n Angehörige*n oder ein behindertes Kind pflege, kann ich mich freiwillig und kostenlos in der Pensionsversicherung versichern.
Wenn ich mich freiwillig versichere, erwerbe ich Versicherungszeiten.
Die Zeiten der freiwilligen Versicherung gelten für die Alterspension genauso, als wäre ich arbeiten gegangen.
Ich bekomme Gutschriften für das Pensionskonto und später mehr Pension.
Ich kann diese Versicherung auch abschließen, wenn ich neben der Pflege arbeite.
Als „nahe Angehörige“ gelten:
- Ehepartner*in, Lebensgefährt*in, gleichgeschlechtlich eingetragene*r Partner*in
- Kinder, Enkel*innen, Eltern, Großeltern, Geschwister, Cousin*nen
- Wahlkinder / Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder
- Wahleltern / Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern
- Alle Personen, die in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind (also auch Onkel, Tante, Neffen, Nichten, Großonkel, Großtante, Großnichte, Schwiegertochter, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwager, Schwägerin…)
Voraussetzungen:
- Wenn ich ein behindertes Kind pflege, muss ich erhöhte Familienbeihilfe beziehen.
Wenn ich eine*n nahe*n Angehörige*n pflege, muss diese*r Anspruch auf Pflegegeld mindestens auf Stufe 3 haben. - Meine Arbeitskraft muss erheblich oder überwiegend beansprucht werden;
- die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen,
- und mein Wohnsitz muss im Inland sein.
Den Antrag muss ich bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen:
Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger
Weiter(Selbst)versicherung
Ich kann den Antrag auch online stellen.