Ich bin EU-Bürger*in oder dessen*deren* Familienangehörige*r.
Wenn ich EU-Bürger*in oder deren Familienangehörige bin, darf ich in Österreich sofort arbeiten.
Wenn ich als EU-Bürger*in länger als 3 Monate in Österreich bleibe, brauche ich eine Anmeldebescheinigung.
Die Anmeldebescheinigung kann ich in Wien bei der MA 35 beantragen.
Ich kann eine Anmeldebescheinigung bekommen, wenn ich arbeite, studiere oder als Angehörige*r.
Wenn ich als Familienangehörige*r eines*r EU-Bürger*in länger als 3 Monate in Österreich bleibe, brauche ich eine Aufenthaltskarte.
Die Aufenthaltskarte kann ich in Wien bei der MA 35 beantragen.
Ich kann eine Aufenthaltskarte bekommen, wenn ich eine Krankenversicherung und ausreichend finanzielle Mittel habe.