Ich bin türkische*r Staatsbürger*in.
Die EU hat mit der Türkei ein eigenes Abkommen = Assoziationsabkommen EU/TR.
Deshalb gelten für türkische Assoziationsarbeitnehmer*in besondere Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen für mich als türkische*n Assoziationsarbeitnehmer*in gelten, hängt davon ab, ob ich
– Familie in Österreich habe,
– ein Arbeitsangebot habe,
– Student*in/Schüler*in bin oder
– einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe.
Als türkische*r Assoziationsarbeitnehmer*in finde ich hier Informationen über die Auswirkungen der Stillhalteklausel (Assoziationsabkommen EU/TR): auf Deutsch, auf Türkisch
Ich kann auch einen Beratungstermin bei der Migrantinnen*organisation Miteinander Lernen Birlikte Öğrenelim vereinbaren.