Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung

In der Arbeitswelt darf ich nicht wegen meiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Das bedeutet, dass ich als lesbische, schwule, bi- oder pansexuelle Person nicht schlechter behandelt werden darf als zum Beispiel eine heterosexuelle Person.

Ich darf wegen meiner sexuellen Orientierung auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden.

Beispiele für Diskriminierung:

  • Eine Bewerberin bekommt den Job nicht, weil sie lesbisch ist.
  • Ein Arbeitnehmer bekommt keine Pflegefreistellung (Pflegeurlaub), weil er in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
  • Ein Kollege macht oft abfällige Bemerkungen und Witze über schwule Menschen. Der Chef weiß davon und macht nichts dagegen.
  • Eine Arbeitnehmerin bekommt keine Sonderurlaubstage für das Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft, obwohl diese im Falle einer Eheschließung gewährt werden.
  • Ein Mitarbeiter wird nicht zur Firmenfeier eingeladen, weil er schwul ist.
  • Der Trainer in einer Qualifizierungsmaßnahme macht schwulenfeindliche Bemerkungen gegenüber einem Teilnehmer.
  • Ein Arbeitnehmer, der seit 13 Jahren in einer Firma gearbeitet hat, wird drei Monate nach seinem Coming Out gekündigt.



Was tun bei Diskriminierung?

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an meinen Betriebsrat wenden.

Wenn ich als homo-, bi- oder pansexuelle oder als Transgender- oder Intersex-Person diskriminiert werde, kann ich mich an die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt) wenden.

Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.

Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder (sexuell) belästigt werde.
Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren: Google Playstore/ iTunes).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitet die notwendigen Informationen an die Gleichbehandlungskommission weiter. Die Gleichbehandlungskommission prüft die Einzelfälle.

Wege zum Recht – ein Informationsfilm der Gleichbehandlungsanwaltschaft (Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.

ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!

Wegen diskriminierender Stellenanzeigen kann ich als Bewerber*in oder aber die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde / beim Magistrat (nach Sitz des ausschreibenden Unternehmens) stellen.
Hier finde ich Musteranträge wegen diskriminierender Stelleninserate.

Diskriminierende Stellenanzeigen kann ich auch der Zeitung melden.