Diskriminierung aufgrund von einer Behinderung

Ich darf in der Arbeitswelt nicht wegen meiner Behinderung diskriminiert werden.

Wenn ich schlechter behandelt werde, weil ich eine Behinderung habe, ist das Diskriminierung und somit verboten.

Ich darf wegen meiner Behinderung auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden.

Beispiele für Diskriminierung:

  • Menschen mit Behinderung können durch Formulierungen in Stellenanzeigen wie „junges dynamisches Team“ diskriminiert werden.
  • Ein Bewerber mit Behinderung wird wegen seiner Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
  • Die Bewerbung wird wegen der Blindheit des Bewerbers nicht berücksichtigt.
  • Eine Bewerberin bekommt den Job als Sportartikelverkäuferin nicht, weil sie Rollstuhlfahrerin ist.
  • Ein*e Mitarbeiter*in mit Behinderung bekommt weniger Gehalt / Lohn als ein Mitarbeiter, der die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit macht wie sie.
  • Kolleg*innen machen sich oft über einen Mitarbeiter mit Behinderung lustig; sie beleidigen und schikanieren ihn. Der Chef weiß das und macht nichts dagegen.
  • Nachdem die Firma von der Diabeteserkrankung einer Mitarbeiterin erfährt, beendet sie das Dienstverhältnis nach der Probezeit.
  • Eine Mitarbeiterin wird nach einer schweren Operation am Hals gekündigt, weil sie jetzt schwer und laut schluckt.



Was tun bei Diskriminierung?

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an meinen Betriebsrat wenden.

Diskriminierung verboten (ServiceCenters ÖGS.barrierefrei/AK) + Text zum Mitlesen

Wenn ich wegen meiner Behinderung diskriminiert werde, kann ich mich an die Schlichtungsstelle im Sozialministeriumservice wenden.
Das Sozialministeriumservice probiert zuerst, dass sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitger*innen einigen.
Wenn ich mich mit meinem*r Arbeitgeber*in nicht einigen kann, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Wenn ich wegen meiner Behinderung diskriminiert werde/wurde, habe ich Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn ich wegen meiner Behinderung gekündigt werde, kann ich diese Kündigung anfechten oder Schadenersatz fordern.

ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!

Wenn ich wegen meiner Behinderung diskriminiert werde, sollte ich mich gleich beraten lassen. Beratung und Informationen bekomme ich hier:

Das Sozialministeriumservice – Landesstelle Wien berät und unterstützt Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt.

Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.

Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Der Österreichische Behindertenrat setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.

Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden. Mitglied beim Klagsverband sind auch einige Organisationen der Behindertenarbeit.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.