Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Familienstand / Kindern

Diskriminierungen wegen des Geschlechts ist verboten. Das bedeutet, dass ich nicht schlechter behandelt werden darf, nur weil ich eine Frau*, ein Mann*, eine Transgender- oder eine Intersex-Person bin.

Wegen meines Geschlechts darf ich auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden – zum Beispiel durch unerwünschte, anstößige, feindselige, herabwürdigende oder verspottende Bemerkungen, die mich in meiner Würde verletzen.


Ich darf auch nicht wegen des Familienstandes (zum Beispiel verheiratet oder ledig oder geschieden) diskriminiert werden.


Frauen* werden in der Arbeitswelt oft aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft diskriminiert.

Ich darf nicht diskriminiert werden, weil ich Kinder habe oder nicht oder Kinder haben möchte oder nicht.


Beispiele für Diskriminierung:

  • Es dürfen nicht nur Frauen oder nur Männer für eine Stelle gesucht werden – zum Beispiel „Sekretärin“, „Putzfrau“, „Abteilungsleiter“…
  • Eine Frau wird beim Vorstellungsgespräch gefragt, ob sie plant, ein Kind zu bekommen.
  • Eine Frau und ein Mann bewerben sich für den gleichen Job. Beide sind für den Job qualifiziert. Der Mann bekommt den Job, weil die Frau schwanger werden könnte.
  • Eine Reinigungsfirma stellt einen Mann nicht ein mit der Begründung, dass Frauen einfach besser putzen können.
  • Eine Frau wird nicht als Bäckerin eingestellt mit der Begründung, dass die Arbeit körperlich zu schwer für sie ist.
  • Eine Frau bekommt einen geringeren Stundenlohn als ein Mann für die gleiche Arbeit.
  • Eine Position, die vorher von einem Mann besetzt war, wird nachbesetzt. Eine Frau bekommt den Job. Die Frau bekommt weniger Lohn, obwohl sie gleich qualifiziert ist und genauso lange in der Firma arbeitet wie der Mann.
  • Eine Mitarbeiterin* wird nicht zur Firmenfeier eingeladen, weil sie* eine Trans*-Person ist.
  • Eine Arbeitnehmerin wird nach ihrer Karenz auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt.
  • Eine Arbeitnehmerin wird von Kollegen verspottet, weil sie eine Frau ist. Sie bekommt abfällige Bemerkungen zu hören, wie zum Beispiel „Du als Frau bist ja doch nur zum Putzen gut“ oder „Frauen sind zum Kaffeekochen da“. Das ist geschlechtsbezogene Belästigung.
  • Ein*e Arbeitnehmer*in wird gekündigt, weil sie*er eine Geschlechtsumwandlung beabsichtigt.


Was tun bei Diskriminierung?

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an meinen Betriebsrat wenden.

Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.

Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder (sexuell) belästigt werde.

Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren: Google Playstore/ iTunes).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitet die notwendigen Informationen an die Gleichbehandlungskommission weiter. Die Gleichbehandlungskommission prüft die Einzelfälle.

Wege zum Recht – ein Informationsfilm der Gleichbehandlungsanwaltschaft (Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.

Wenn ich als homo-, bi- oder pansexuelle oder als Transgender- oder Intersex-Person diskriminiert werde, kann ich mich an die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt) wenden.

ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!

Wegen diskriminierender Stellenanzeigen kann ich als Bewerber*in oder aber die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde / beim Magistrat (nach Sitz des ausschreibenden Unternehmens) stellen.
Hier finde ich Musteranträge wegen diskriminierender Stelleninserate.

Diskriminierende Stellenanzeigen kann ich auch der Zeitung melden.