Ich kann Witwen*pension / Witwer*pension bekommen, wenn die*der Verstorbene
- bereits in Pension war
- oder einen Anspruch auf Pension hatte
- oder unter 27 Jahre alt war und mindestens 6 Versicherungsmonate erworben hat
- oder unter 50 Jahre alt war und mindestens 60 Versicherungsmonate erworben hat
- oder über 50 Jahre alt war, bis zum 50. Geburtstag 60 Versicherungsmonate erworben hat und nach dem 50. Lebensjahr die Hälfte seiner*/ihrer* restlichen Lebenszeit versichert war.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ich eine Abfindung erhalten, wenn die*der Verstorbene mindestens einen Versicherungsmonat erworben hat.
Wenn mein* Ehemann* oder meine* Ehefrau* durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder einen Dienstunfall beim Bundesheer verstorben ist, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein.