Wer bekommt Familienbeihilfe?

Ich bekomme Familienbeihilfe für mein Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind), wenn ich

  • in Österreich lebe
  • mit dem Kind/den Kindern in einem Haushalt lebe
    oder für mein Kind überwiegend sorge/Unterhalt leiste (zum Beispiel, wenn mein Kind in einem anderen EU-Land lebt)
  • österreichische Staatsbürger*in
    oder EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürger*in bin (Sonderregelungen!)
    oder als Drittstaatsangehörige*r einen unbefristeten Aufenthaltstitel (zum Beispiel Daueraufenthalt – EU), Asyl, „besonderen Schutz“ oder subsidiären Schutz (wenn ich nicht in der Grundversorgung bin und arbeite) habe
    oder ein*e Geflüchtete*r aus der Ukraine bin


Das Finanzamt zahlt die Familienbeihilfe normalerweise an die Mutter aus. Die Mutter kann die Familienbeihilfe an den anderen Elternteil übertragen.
Volljährige Kinder, also junge Menschen über 18, können die Familienbeihilfe auch auf ihr eigenes Konto bekommen. Dazu müssen sie oder die Mutter/der Vater einen Antrag stellen. 


Wenn ich als EU-Bürger*in in Österreich arbeite und mein Kind in einem anderen EU-Land lebt, bekomme ich gleich viel Familienbeihilfe wie für Kinder, die in Österreich leben.
Zwischen dem 1.1.2019 und dem 30.6.2022 wurde die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten des Landes angepasst, in dem das Kind gelebt hat
Das war diskriminierend und falsch.
Wenn mir das passiert ist, bekomme ich das Geld zurück. Wenn das Finanzamt meine Kontodaten und meine Adresse hat, bekomme ich das Geld automatisch zurück. Wenn nicht, dann muss ich es einfordern.
Das gilt auch für andere Familienleistungen und Beihilfen.