Wer bekommt Notstandshilfe?
Notstandshilfe bekomme ich nur, wenn ich in einer Notlage bin, also wenn ich nicht genug Geld habe, um mein Leben zu finanzieren.
Das AMS prüft, ob ich in einer Notlage bin. Dabei wird geschaut, ob ich noch ein anderes Einkommen habe. Das Einkommen meiner (Ehe-)Partner*in ist aber egal.
Mit dem AMS Online Ratgeber – Anspruch auf Notstandshilfe kann ich überprüfen, ob ich Anspruch auf Notstandshilfe habe.
Damit ich Notstandshilfe bekommen kann, muss ich, wie beim Arbeitslosengeld, arbeitswillig sein. Das bedeutet, dass ich eine Arbeit suchen will und dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehe. Ich muss also mindestens 20 Stunden arbeiten können.
Wenn ich Kinder unter 3 Jahren betreue, muss ich mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten können.
Wenn das AMS einen „zumutbaren“ Job für mich findet, darf ich diesen nicht ablehnen. Wenn ich den Job ablehne, bekomme ich für 6 bis 8 Wochen kein Arbeitslosengeld.
Damit ich schneller eine neue Arbeit finde, muss ich an verschiedenen Maßnahmen des AMS teilnehmen. Ich muss zum Beispiel Bewerbungstrainings, Arbeitstrainings, Ausbildungen oder Weiterbildungen machen.
Ich muss auch arbeitsfähig sein. Das bedeutet, dass ich arbeiten kann.