Wie lange bekomme ich Witwen*pension / Witwer*pension?


Ich bekomme die Witwen*pension / Witwer*pension unbefristet, also für immer, wenn

  • mein*e verstorbene*r Ehepartner*in und ich ein Kind oder Kinder hatten,
  • oder ich schwanger bin,
  • oder wir mindestens 10 Jahre verheiratet waren (oder je nach Altersunterschied kürzer)


Als Witwe* / Witwer* kann ich die Witwen*pension / Witwer*pension für 30 Monate nach dem Tod meines*meiner Ehepartner*in beantragen, wenn ich zum Zeitpunkt seines*ihres* Todes

  • noch nicht 35 Jahre alt war und die Ehe nicht 10 Jahre gedauert hat;
  • schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung schon Pensionist*in war und die Ehe folgende Mindestdauer nicht erreicht hat:
    • 3 Jahre (bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre),
    • 5 Jahre (bei einem Altersunterschied von 20 bis 25 Jahre),
    • 10 Jahre (bei einem Altersunterschied von über 25 Jahren)
  • schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung älter als 60 (Frau) bzw. 65 (Mann) war und die Ehe nicht 2 Jahre gedauert hat