Wie lange bekomme ich Witwen*pension / Witwer*pension?
Ich bekomme die Witwen*pension / Witwer*pension unbefristet, also für immer, wenn
- mein*e verstorbene*r Ehepartner*in und ich ein Kind oder Kinder hatten,
- oder ich schwanger bin,
- oder wir mindestens 10 Jahre verheiratet waren (oder je nach Altersunterschied kürzer)
Als Witwe* / Witwer* kann ich die Witwen*pension / Witwer*pension für 30 Monate nach dem Tod meines*meiner Ehepartner*in beantragen, wenn ich zum Zeitpunkt seines*ihres* Todes
- noch nicht 35 Jahre alt war und die Ehe nicht 10 Jahre gedauert hat;
- schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung schon Pensionist*in war und die Ehe folgende Mindestdauer nicht erreicht hat:
- 3 Jahre (bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre),
- 5 Jahre (bei einem Altersunterschied von 20 bis 25 Jahre),
- 10 Jahre (bei einem Altersunterschied von über 25 Jahren)
- schon 35 Jahre alt war und mein*e verstorbene*r Ehepartner*in bei der Eheschließung älter als 60 (Frau) bzw. 65 (Mann) war und die Ehe nicht 2 Jahre gedauert hat