Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich?
Familienbeihilfe pro Kind und Monat (2023):
Alter des Kindes | Familienbeihilfe pro Monat |
ab Geburt | 120,60 € |
ab 3 Jahren | 129 € |
ab 10 Jahren | 149,70 € |
ab 19 Jahren | 174,70 € |
Wenn ich mehr als ein Kind habe, bekomme ich zusätzlich Geld pro Kind und Monat:
Zahl der Kinder | pro Kind | Zusatzbetrag gesamt |
2 | 7,50 € | 15 € |
3 | 18,40 € | 55,20 € |
4 | 28 € | 112 € |
5 | 33,90 € | 169,50 € |
6 | 37,80 € | 226,80 € |
7 | 55 € | 385 € |
8 | 55 € | 440 € |
Der Familienbeihilfe-Rechner (AK) sagt mir, wie viel Familienbeihilfe ich bekomme:
Für Kinder mit mindestens 50 % Behinderung, die sich nicht selbst erhalten können, bekomme ich erhöhte Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe erhöht sich um 164,90 € pro Monat.
Ab dem 20. Lebensjahr wird die Familienbeihilfe gekürzt, wenn das Kind mehr als 15.000 € pro Jahr verdient.
Wenn ich arbeite, bekomme ich für jedes Kind pro Monat 61,80 € (seit 2023) Kinderabsetzbetrag.
Der Kinderabsetzbetrag wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Ich muss keinen Antrag stellen.
Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren bekomme ich im August 2023 106 € Schulstartgeld.
Wenn ich für mindestens 3 Kinder Familienbeihilfe bekomme, kann ich einen Mehrkindzuschlag beantragen.
Ich kann einen Mehrkindzuschlag bekommen, wenn mein Haushaltseinkommen unter 55.000 € pro Jahr liegt.
Ich kann den Mehrkindzuschlag über die Arbeitnehmer*innenveranlagung oder die Einkommensteuererklärung beantragen.
Ich kann den Mehrkindzuschlag auch beantragen, wenn ich nicht arbeite, zum Beispiel wenn ich Arbeitslosengeld bekomme oder in Karenz bin.
Ich bekomme 21,20 € für das dritte und für jedes weitere Kind.
Ab 1.1.2023 werden die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag und das Schulstartgeld jedes Jahr automatisch erhöht (= an die Inflation angepasst).