Wie viel Pension bekomme ich?


Die Höhe meiner Pension hängt von der Höhe und der Dauer meiner Beiträge zur Pensionsversicherung ab, das heißt wie viel und wie lange ich in die Pensionsversicherung eingezahlt habe.
Je mehr ich im Laufe meines Berufslebens verdiene, umso höher ist meine Pension.

Ich kann in Österreich in Pension gehen, wenn ich mindestens 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) habe.

Von diesen 180 Monaten muss ich 84 Monate (= 7 Jahre) versichert gearbeitet haben (= über der Geringfügigkeitsgrenze).

Wann ich in Pension gehen kann und wie hoch meine Pension sein wird, kann ich mit dem AK-Pensionsrechner berechnen:


Wenn ich im Ausland gearbeitet habe, kann ich mir diese Arbeitszeiten / Versicherungszeiten für meine Pension in Österreich anrechnen lassen.
Die Arbeitszeiten im Ausland werden mitgerechnet, um zu schauen, ob ich genug Versicherungsjahre für eine Pension in Österreich habe.
Wie hoch meine österreichische Pension ist hängt von meinen österreichischen Versicherungszeiten ab. Für die Höhe der österreichischen Pension zählen also nur meine Arbeitszeiten in Österreich; Versicherungszeiten im Ausland werden nicht mitgerechnet.
Weitere Informationen zum Thema „Versicherungszeiten im Ausland“ finde ich hier.


Ich bekomme 14 Mal pro Jahr Pension.
Die Sonderzahlungen, also die 13. und die 14. Pension, werden im April und Oktober ausgezahlt.


Mindestpension“ = Ausgleichszulage

Wenn meine Pension sehr niedrig ist, bekomme ich eine Ausgleichszulage.

Ich bekomme eine Ausgleichszulage, wenn

  • mein monatliches Einkommen weniger als 1.110,26
    und als Ehepaar weniger als 1.751,56 € beträgt (Stand 2023) und
  • ich in Österreich lebe.
    Wenn ich Ausgleichszulage beziehe, muss ich der Pensionsversicherungsanstalt Auslandsaufenthalte melden.
    Wenn ich in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 2 Monate = 60 Tage im Ausland bin, wird mir die Ausgleichszulage normalerweise gestrichen.
    Ich kann die Ausgleichszulage später wieder beantragen.
    Wenn mir die Ausgleichszulage wegen eines Auslandsaufenthaltes gestrichen wurde, kann ich mich bei der AK Wien telefonisch beraten lassen.

Den Antrag auf Ausgleichszulage stelle ich bei der Pensionsversicherungsanstalt.


Ausgleichszulagenbonus / Pensionsbonus

Wenn meine Pension niedrig ist, kann ich einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus bekommen.

Ich kann einen Ausgleichszulagenbonus bekommen, wenn ich zu meiner Pension eine Ausgleichszulage bekomme.
Einen Pensionsbonus kann ich bekommen, wenn ich zu meiner Pension keine Ausgleichszulage bekomme.

Um einen Ausgleichszulagenbonus oder einen Pensionsbonus zu bekommen, muss ich diese Voraussetzungen erfüllen:

Familienstand Pensionist*inPensionsversicherungszeitenGrenzwert Gesamteinkommenmaximaler Bonus
alleinstehend360 Monate (30 Jahre)1.208,06 €164,37 €
alleinstehend480 Monate (40 Jahre)1.443,23 €419,19 €
verheiratet, ein Haushalt480 Monate (40 Jahre)1.948,08 €418,74 €

ACHTUNG
Ich muss der Pensionsversicherungsanstalt Änderungen melden (z.B. Adresse, Auslandsaufenthalt, Eheschließung, Scheidung etc.). Es gibt Meldefristen!
Wenn ich eine Ausgleichszulage bekomme, muss ich auch Änderungen des Einkommens meines*r Ehepartner*in melden.


ACHTUNG
Frauen bekommen oft weniger Pension.
Mehr Informationen zum Thema „Frauen und Pension“ finde ich hier.


Hier finde ich Informationen zum Thema Nothilfen für ältere Menschen.