Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung
Ich darf in der Arbeitswelt nicht wegen meiner Religion diskriminiert werden.
Als Arbeitnehmer*in darf ich religiöse Kleidung oder Symbole tragen (zum Beispiel Kopftuch, Turban, Dastar, Kippa oder eine Kette mit Kreuz).
Ich darf in der Arbeitswelt nicht wegen meiner Weltanschauung diskriminiert werden.
„Weltanschauung“ meint zum Beispiel meine politischen Einstellungen, Ideologien oder meine Lebenskonzepte.
Ich darf also nicht diskriminiert werden, nur weil ich nicht gläubig/religiös bin, also zum Beispiel, wenn ich Atheist*in bin, oder weil ich Mitglied einer bestimmten Partei oder einer Gewerkschaft bin.
Es gibt aber auch Ideologien und Weltanschauungen, die in Österreich gesetzlich verboten sind, wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedankengut. Das Diskriminierungsverbot gilt für solche Ideologien und andere rassistische, gewaltverherrlichende und antidemokratische Weltanschauungen nicht.
Ich darf wegen meiner Religion und Weltanschauung auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden.
Beispiele für Diskriminierung:
- Beispiele für diskriminierende Stellenanzeigen aufgrund von Religion und Weltanschauung: „nur echte Christen“, „keine MuslimInnen“, „kein Kopftuch“, ein Verein oder eine Partei sucht eine Reinigungskraft, die sich mit den „Grundwerten/Grundsätzen“ des Vereins / der Partei verbunden fühlt…
- Eine Bewerberin bekommt einen Job im Verkauf nicht mit der Begründung, dass die Kund*innen keine Verkäuferin mit Kopftuch wollen.
- Eine Bewerberin bekommt eine Stelle als Kurärztin nicht, weil sie das Kopftuch während der Arbeit nicht abnehmen möchte.
- Ein Arbeitnehmer mit Turban darf nicht mehr mit Kunden arbeiten und wird in einen Bereich ohne Kundenkontakt versetzt – mit der Begründung, dass sich die Kunden beschweren.
- Ein Kollege macht oft antisemitische Witze. Der Chef weiß davon und macht nichts dagegen.
- Eine Arbeitnehmerin wird gekündigt, weil sie sich ein Kopftuch aufsetzt.
- Eine Ärztin in einem konfessionellen Krankenhaus wird nach ihrem Kirchenaustritt gekündigt.
- Die Sekretärin eines katholischen Vereins wird wegen eines Schwangerschaftsabbruches gekündigt.
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Was tun bei Diskriminierung?
Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.
Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an meinen Betriebsrat wenden.
Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.
Wenn ich Rassismus / rassistische Diskriminierung erfahre, kann ich bei ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Wenn ich Rassismus / rassistische Diskriminierung erfahre oder beobachte, kann ich das auch anonym online melden.
Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder (sexuell) belästigt werde.
Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren: Google Playstore/ iTunes).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitet die notwendigen Informationen an die Gleichbehandlungskommission weiter. Die Gleichbehandlungskommission prüft die Einzelfälle.
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.
ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!
Wenn ich als Migrant*in aufgrund meiner ethnischen Zugehörigkeit, Herkunft oder Religion diskriminiert werde, kann ich bei der Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz anrufen. Hier bekomme ich Informationen, an welche Antidiskriminierungsstelle ich mich wenden kann.
Wegen diskriminierender Stellenanzeigen kann ich als Bewerber*in oder aber die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde / beim Magistrat (nach Sitz des ausschreibenden Unternehmens) stellen.
Hier finde ich Musteranträge wegen diskriminierender Stelleninserate.
Diskriminierende Stellenanzeigen kann ich auch der Zeitung melden.