Der*die Drittstaatsangehörige* hat eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
Der*die Drittstaatsangehörige* (mein Ehemann* / meine Ehefrau* / meine Mutter / mein Vater) hat eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
Ich kann eine „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
- Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
ACHTUNG
Unter bestimmten Umständen kann die Erteilung einer Rot Weiß Rot Plus Karte quotenpflichtig sein.
Mit „Rot-Weiß-Rot Karte plus“ darf ich in Österreich arbeiten.