Ich muss für meinen Aufenthalt eine Deutschprüfung machen.

Für den ersten Aufenthaltstitel in Österreich muss ich eine A1-Deutschprüfung machen.

Diese Prüfung mache ich normalerweise in dem Land, aus dem ich nach Österreich ziehe.

Das Prüfungszertifikat darf nicht älter als 1 Jahr sein, wenn ich den Antrag stelle.

Für diese Aufenthaltstitel brauche ich die A1-Prüfung:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung Forscher
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger

Hier kann ich die Prüfung machen: ÖSD, Goethe, telc, ÖIF

In Ausnahmefällen muss ich keine A1-Prüfung machen, zum Beispiel
– aus psychischen oder physischen gesundheitlichen Gründen
– oder mit einem Schulabschluss, mit dem ich studieren darf („Matura“)
– oder wenn ich eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen habe



Wenn ich aus einem Drittstaat komme, muss ich innerhalb von 2 Jahren das Modul 1 der Integrationsvereinbarung (IV) erfüllen.

Das bedeutet, dass ich eine A2-Deutschprüfung (= ÖIF-A2-Integrationsprüfung) machen muss.

Das Prüfungszertifikat darf nicht älter als 2 Jahre sein, wenn ich den Antrag stelle.

Für diese Aufenthaltstitel muss ich das Modul 1 der IV erfüllen:

  • Rot-Weiß-Rot – Karte
  • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
  • Aufenthaltstitel Familienangehöriger
  • Niederlassungsbewilligung – Künstler
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger

Manche Menschen/Personengruppen müssen das Modul 1 der IV nicht erfüllen.

In bestimmten Fällen gilt das Modul 1 bereits als erfüllt, zum Beispiel
– mit einem Schulabschluss, mit dem ich studieren darf („Matura“)
– oder wenn ich eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen habe



Wenn ich aus einem Drittstaat komme und mindestens 5 Jahre in Österreich bin, kann ich einen „Daueraufenthalt – EU“ beantragen.

Für den „Daueraufenthalt – EU“ muss ich das Modul 2 der Integrationsvereinbarung (IV) erfüllen. Das bedeutet, dass ich eine B1-Deutschprüfung (= ÖIF-B1-Integrationsprüfung) machen muss.

Manche Menschen/Personengruppen müssen das Modul 2 der IV nicht erfüllen.



Hier kann ich Deutschprüfungen ablegen.


Weitere Informationen zum Aufenthalt finde ich hier.