Der*die Drittstaatsangehörige* hat eine Aufenthaltsbewilligung Studierende.

Der*die Drittstaatsangehörige* (mein Ehemann* / meine Ehefrau* / meine Mutter / mein Vater) hat eine Aufenthaltsbewilligung Studierende.

Ich kann eine Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
  • Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.


Wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft habe, darf ich nur mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.