Der*die Drittstaatsangehörige* hat eine Aufenthaltsbewilligung Studierende.
Der*die Drittstaatsangehörige* (mein Ehemann* / meine Ehefrau* / meine Mutter / mein Vater) hat eine Aufenthaltsbewilligung Studierende.
Ich kann eine Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
- Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
Wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft habe, darf ich nur mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS arbeiten.