Ich bin subsidiär Schutzberechtigte*r.

Wenn ich subsidiär Schutzberechtigte*r oder deren*dessen Familienangehörige*r bin, darf ich in Österreich arbeiten.


Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung).
  • Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.

Mit einem Daueraufenthalt EU darf ich in Österreich arbeiten.