Zur Witwen*pension / Witwer*pension dazuverdienen
Ich bekomme Witwen*pension / Witwer*pension und möchte dazuverdienen.
Wenn ich eine Witwen*pension oder Witwer*pension beziehe und dazuverdiene, dann wird meine Pension gemeinsam mit meinem Lohn/Gehalt versteuert.
Wenn mein Einkommen (Pension + Zuverdienst) im Jahr unter 12.000 € liegt, muss ich keine Steuern nachzahlen.
Verdiene ich mehr als 12.000 € im Jahr, muss ich Steuern nachzahlen.
Mit dem AK-Zuverdienstrechner finden ich heraus, ob ich Steuern nachzahlen muss – und wenn ja, wie viel: