Ich muss für meinen Aufenthalt eine Deutschprüfung machen.
Für den ersten Aufenthaltstitel in Österreich muss ich eine A1-Deutschprüfung machen.
Diese Prüfung mache ich normalerweise in dem Land, aus dem ich nach Österreich ziehe.
Das Prüfungszertifikat darf nicht älter als 1 Jahr sein, wenn ich den Antrag stelle.
Für diese Aufenthaltstitel brauche ich die A1-Prüfung:
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung Forscher
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger
Hier kann ich die Prüfung machen: ÖSD, Goethe, telc, ÖIF
In Ausnahmefällen muss ich keine A1-Prüfung machen, zum Beispiel
– aus psychischen oder physischen gesundheitlichen Gründen
– oder mit einem Schulabschluss, mit dem ich studieren darf („Matura“)
– oder wenn ich eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen habe
Wenn ich aus einem Drittstaat komme, muss ich innerhalb von 2 Jahren das Modul 1 der Integrationsvereinbarung (IV) erfüllen.
Das bedeutet, dass ich eine A2-Deutschprüfung (= ÖIF-A2-Integrationsprüfung) machen muss.
Das Prüfungszertifikat darf nicht älter als 2 Jahre sein, wenn ich den Antrag stelle.
Für diese Aufenthaltstitel muss ich das Modul 1 der IV erfüllen:
- Rot-Weiß-Rot – Karte
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger
Manche Menschen/Personengruppen müssen das Modul 1 der IV nicht erfüllen.
In bestimmten Fällen gilt das Modul 1 bereits als erfüllt, zum Beispiel
– mit einem Schulabschluss, mit dem ich studieren darf („Matura“)
– oder wenn ich eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen habe
Wenn ich aus einem Drittstaat komme und mindestens 5 Jahre in Österreich bin, kann ich einen „Daueraufenthalt – EU“ beantragen.
Für den „Daueraufenthalt – EU“ muss ich das Modul 2 der Integrationsvereinbarung (IV) erfüllen. Das bedeutet, dass ich eine B1-Deutschprüfung (= ÖIF-B1-Integrationsprüfung) machen muss.
Manche Menschen/Personengruppen müssen das Modul 2 der IV nicht erfüllen.
Hier kann ich Deutschprüfungen ablegen.
Weitere Informationen zum Aufenthalt finde ich hier.