Studienbeihilfe & Kind(er)/Schwangerschaft

Ich kann Studienbeihilfe (SBH) beantragen, wenn ich das Studium bis zu meinem 38. Geburtstag beginne.


Als Student*in mit Kind bekomme ich eine höhere SBH:
Ich bekomme 761 € pro Monat.
Wenn ich Selbsterhalter*in bin oder 24 Jahre alt oder älter bin, bekomme ich 1.021 € pro Monat.
Ab meinem 27. Geburtstag bekomme ich 1.053 € pro Monat.
Für jedes weitere Kind bekomme ich 130 € mehr pro Monat.
Von der SBH werden Unterhaltsleistungen und andere Förderungen abgezogen. Das gilt nicht für Selbsterhalter*innen.


Wenn ich mich während des Studiums um ein Kind(er) (bis zum 6. Lebensjahr) kümmere, bekomme ich um 2 Semester pro Kind länger SBH.
Bei Schwangerschaft während des Studiums bekomme ich um 1 Semester länger SBH.


ACHTUNG
Ich muss trotz Schwangerschaft oder Kindererziehung nach den ersten 2 Semestern einen günstigen Studienerfolg nachweisen, damit ich Anspruch auf SBH habe.


Wenn Eltern nicht verheiratet sind, können Väter nur dann die Zeiten der Pflege und Erziehung des Kindes für die SBH geltend machen und den Zuschlag für Studierende mit Kind bekommen, wenn sie
– mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
– und wenn sie die gemeinsame Obsorge haben. Die gemeinsame Obsorge muss beantragt werden.


Parallel zum Bezug von SBH dürfen Studierende grundsätzlich 15.000 € pro Kalenderjahr dazu verdienen, ohne dass sich das auf die SBH auswirkt.
Mit Kind(ern) erhöht sich die Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
– um 3.000 € für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr
– um 4.400 € für jedes Kind zwischen 6 und 14 Jahren
– um 5.200 € für jedes Kind zwischen 14 und 18 Jahren
– um 6.720 € für jedes Kind über 18 Jahren, das noch in Ausbildung ist, bzw. um 9.610 € (falls Kind auswärtig studiert)
– um 5.700 € für jede weitere Person, für die eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht
– um weitere 3.000 € für jedes erheblich behinderte Kind (über 50 % Behinderung)

ACHTUNG
Auch Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Arbeitslosengeld… gelten als Einkünfte.


Wenn ich SBH bekomme und mindestens im 3. Semester studieren, kann ich einen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung beantragen.


Als SBH-Bezieher*in kann ich auch einen Fahrkostenzuschuss bekommen.


Wenn ich SBH bekomme und selbstversichert bin, bekomme ich ab 27 einen Versicherungskostenbeitrag von 19 € pro Monat.