Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung

Wenn ich SBH oder ein Studienabschlussstipendium bekomme und mindestens im 3. Semester studieren, kann ich einen Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung beantragen.


Mit dem Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung werden Kosten für die Kinderbetreuung übernommen, zum Beispiel Kindergarten, Krabbelstube, Tagesvater/Tagesmutter, Nachmittagsbetreuung in der Schule.


Ich muss jedes Semester ein Ansuchen stellen.