Selbsterhalter*innen-Stipendium
Ich kann ein Selbsterhalter*innen-Stipendium beantragen, wenn ich
- mindestens 4 Jahre lang gearbeitet habe,
- mindestens 8.580 € pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung und 132 € Werbungskostenpauschale; für Anträge bis 31.8.2024, danach 11.000 €) verdient habe
- und ich zu Studienbeginn höchstens 32 Jahre alt bin.
Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Selbsterhalter*innen-Jahr zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt 5 Jahre.
Das bedeutet:
Wenn ich 33 Jahre alt bin, muss ich 5 Jahre gearbeitet haben.
Wenn ich 34 Jahre alt bin, muss ich 6 Jahre gearbeitet haben.
Wenn ich 35 Jahre alt bin, muss ich 7 Jahre gearbeitet haben.
Wenn ich 36 Jahre alt bin, muss ich 8 Jahre gearbeitet haben.
Wenn ich 37 Jahre alt bin, muss ich 9 Jahre gearbeitet haben.
Ab einem Alter von 38 Jahren bekomme ich kein Selbsterhalter*innen-Stipendium.
Die Altersgrenze von 33 Jahren erhöht sich auch um 5 Jahre, also auf 38 Jahre, für
– Studierende mit Kind(ern),
– Studierende mit Behinderung,
– für Studierende, die ein Masterstudium aufnehmen, wenn sie das Bachelorstudium begonnen haben, bevor sie 33 Jahre alt waren.
Ich bekomme monatlich maximal 891 € Selbsterhalter*innen-Stipendium.
Ab einem Alter von 27 Jahren bekomme ich maximal 923 € pro Monat.
Studierende, die ein Kind pflegen/erziehen, bekommen 129,60 € mehr pro Monat.
Studierende mit Behinderung bekommen je nach Art und Grad der Behinderung 172,80 € bzw. 453,60 € mehr pro Monat.
Ich bekomme ein Selbsterhalter*innen-Stipendium für die Mindeststudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studium beziehungsweise pro Studienabschnitt.
Wenn ich ein Selbsterhalter*innen-Stipendium bekomme, darf ich maximal 15.000 € pro Jahr dazuverdienen (Stand 2023), ohne dass mir Geld vom Selbsterhalter*innen-Stipendium abgezogen wird.
Wenn ich Fragen zum Selbsterhalter*innen-Stipendium habe, kann ich mich bei der Stipendienstelle informieren:
Telefon: 01 60173-0 (Mo., Di., Do., Fr. 9–12 Uhr)
Für eine persönliche Beratung brauche ich einen Termin.