Überstunden & Mehrstunden
Wenn ich über die Normalarbeitszeit arbeite, dann mache ich Überstunden.
Beispiel:
Ich arbeite Vollzeit.
Meine Normalarbeitszeit ist 40 Stunden.
Wenn ich 45 Stunden arbeite, dann mache ich 5 Überstunden.
Wenn ich Teilzeit arbeite, dann ist jede Stunde, die ich mehr – bis zur Normalarbeitszeit – arbeite, eine Mehrstunde.
Beispiel:
Ich bin auf 30 Wochenstunden angestellt.
Meine Normalarbeitszeit ist 40 Stunden.
Wenn ich 35 Stunden arbeite, dann mache ich 5 Mehrstunden.
Wenn ich 45 Stunden arbeite, dann mache ich 10 Mehrstunden und 5 Überstunden.
Wenn ich mehr gearbeitet habe, als ich angestellt bin, kann ich mir diese Stunden ausbezahlen lassen oder mir für diese Stunden Zeitausgleich nehmen.
„Zeitausgleich nehmen“ bedeutet, dass ich nicht arbeite und trotzdem mein/en Gehalt/Lohn bekomme, weil ich diese Stunden ja schon eingearbeitet habe.
Im Kollektivvertrag und/oder im Arbeitsvertrag steht, wie der Zeitausgleich funktioniert.
ACHTUNG
Überstunden sind mit 1,5 auszubezahlen oder zu konsumieren.
Das bedeutet, dass ich für Überstunden 50 % Zuschlag bekomme. 1 Überstunde zählt also als 1,5 Stunden.
Beispiel:
Ich habe 10 Überstunden.
Ich kann mir 15 Stunden ausbezahlen lassen oder 15 Stunden auf Zeitausgleich gehen.
Normalerweise werden Überstunden bezahlt.
Zeitausgleich statt Geld bekomme ich nur, wenn ich das so vereinbart habe.
Ich kann auch vereinbaren, dass ich die Überstunden 1:1 ausbezahlt bekomme, und für die 50 % Zuschlag Zeitausgleich bekomme.
ACHTUNG
Überstunden können verfallen!
Das heißt, ich kann Überstunden nach einer bestimmten Frist verlieren.
Die Fristen stehen im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag.
Ich sollte meine Überstunden immer bald schriftlich von meinem*r Arbeitgeber*in einfordern.
Ich sollte immer meine Arbeitszeiten dokumentieren.
Das heißt, ich sollte mir jeden Tag aufschreiben, wann ich wie lange gearbeitet habe und wann ich Pause gemacht habe.
Wenn ich einen wichtigen Grund habe, also zum Beispiel mein Kind betreuen muss, muss ich keine Überstunden machen.
Wenn ich in einer Woche schon 50 Stunden oder an einem Tag schon 10 Stunden gearbeitet habe, muss ich keine Überstunden machen. Ich brauche keinen Grund.
Ich darf maximal 12 Stunden pro Tag
und maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten.
In 17 Wochen darf ich im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
Seit 2018 gibt es ein neues Gesetz, das den 12-Stunden-Tag erlaubt. Das ist schlecht für die Arbeitnehmer*innen und ihre Gesundheit.