Aufenthaltsbewilligung – Student

Wenn ich als Drittstaatsangehörige*r an einer Universität oder Fachhochschule in Österreich studieren will, brauche ich eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ („Studentenvisum“).


Um eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ zu bekommen, muss ich nachweisen, dass ich genug Geld habe, um mein Leben finanzieren zu können.

Ich muss auf einem Konto für 12 Monate im Voraus so viel Geld vorweisen können (Stand 2023):

  • Studierende bis zum 24. Lebensjahr: 613,16 € pro Monat
  • Studierende ab dem 24. Lebensjahr: 1.110,26 € pro Monat
  • für Ehepaare gesamt: 1.751,56 € pro Monat
  • für jedes Kind zusätzlich: 171,31 € pro Monat

Alternativ kann ich die Mittel auch mittels einer Haftungserklärung einer Person, die in der EU lebt, Traveller Cheques oder einer Stipendienbestätigung nachweisen.

Außerdem muss ich Kosten für eine Unterkunft über 327,91€/Monat (Stand 2023) und Kosten für die Krankenversicherung nachweisen.

Wenn es die Behörde verlangt, muss ich erklären können, woher das Geld stammt – zum Beispiel über Kontoauszüge (der Eltern).

Ich muss auch angeben, wenn ich einen Kredit habe oder Alimente zahle.


Außerdem brauche ich eine Unterkunft in Österreich für mindestens 3 Monate.


Ich brauche auch eine Krankenversicherung.
Als Student*in kann ich mich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) selbst versichern lassen. Hier finde ich den Antrag.


Beim Erstantrag brauche ich
– eine Kopie des gesamten Reisepasses (alle Seiten)
– ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land, in dem ich lebe (nicht älter als 3 Monate, beglaubigt und dann übersetzt)
– einen Zulassungsbescheid oder eine Aufnahmebestätigung der österreichischen Uni/Fachhochschule


Normalerweise stelle ich zuerst einen Antrag auf eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ bei der österreichischen Botschaft in dem Land, aus dem ich komme/in dem ich lebe.
Wenn ich ohne Visum nach Österreich einreisen darf, kann ich den Antrag auch in Österreich stellen – in Wien bei der MA 35.
Wenn mein Antrag positiv entschieden wird, und wenn ich nicht visumsfrei nach Österreich einreisen darf, stelle ich bei der österreichischen Botschaft einen Antrag für ein Visum D zur Einreise nach Österreich.


Ich bekomme die „Aufenthaltsbewilligung – Student“ für 12 Monate und muss sie verlängern lassen, bevor die gültige abläuft.


Ich darf mit einer „Aufenthaltsbewilligung – Student“ bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Hier finde ich weitere Informationen, wenn ich neben dem Studium arbeiten möchte.


Ich kann mich beim Referat für ausländische Studierende beraten lassen:
Juristische Beratung: 01 310 88 80-67
Allgemeine Beratung in verschiedenen Sprachen: per E-Mail und unter 01 310 88 80-65