Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin Schüler*in oder Studierende*r.

Ich darf mit einer „Aufenthaltsbewilligung Schüler“ oder einer „Aufenthaltsbewilligung Student“ bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Bevor ich anfange zu arbeiten, muss ich oder mein*e Arbeitgeber*in eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen.

Wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte, brauche ich eine weitere Genehmigung. Es gibt dann eine Arbeitsmarktprüfung.