Beihilfen & Begünstigungen für Alleinerzieher*innen
Alleinerzieher*innen sind meistens Frauen*.
Alleinerzieher*innen sind oft besonders armutsgefährdet oder von Armut betroffen.
Deshalb gibt es einige Steuervorteile und Beihilfen für Alleinerzieher*innen:
Kinderzuschuss
Wenn ich Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in bin und weniger als 2.000 € brutto pro Monat habe/verdiene, bekomme ich von Juli 2023 bis Dezember 2024 pro Monat pro Kind unter 18 Jahren 60 € Kinderzuschuss.
Das Geld wird automatisch ausgezahlt. Ich brauche keinen Antrag zu stellen.
Alleinerzieher*innenabsetzbetrag / Alleinverdiener*innenabsetzbetrag
Wenn ich arbeite, kann ich den Alleinerzieher*innenabsetzbetrag oder den Alleinverdiener*innenabsetzbetrag
- jeden Monat über mein Gehalt (Lohnverrechnung) beziehen (Formular E 30)
- oder über die Arbeitnehmer*innenveranlagung (Formular L 1)
oder über die Einkommensteuererklärung (Formular E 1) beantragen.
Ich bekomme den Alleinerzieher*innenabsetzbetrag, wenn ich
- alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet) bin,
- mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe
- und für mindestens ein Kind mindestens 7 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bekommen habe.
Ich bekomme den Alleinverdiener*innenabsetzbetrag, wenn
- ich mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe,
- ich von meinem*r Partner*in nicht dauernd getrennt lebe,
- mein*e Partner*in maximal 6.312 € im Jahr verdient
- und ich für mindestens ein Kind mindestens 7 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bekommen habe.
Wenn ich einen Alleinerzieher*innenabsetzbetrag oder Alleinverdiener*innenabsetzbetrag bekomme, bezahle ich weniger Lohnsteuer:
– mit 1 Kind 520 € pro Jahr
– mit 2 Kindern 704 € pro Jahr
– mit 3 Kindern 936 € pro Jahr
– für jedes weitere Kind je 232 € pro Jahr
Kindermehrbetrag
Wenn ich als Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in so wenig verdiene, dass ich (fast) keine Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahle, dann bekomme ich für 2019 bis 2021 den Kindermehrbetrag von mindestens 250 € pro Jahr und pro Kind.
Ich bekomme den Kindermehrbetrag automatisch über die Arbeitnehmer*innenveranlagung oder die Einkommensteuererklärung.
Ab 2022 kann ich dann maximal 550 € pro Kind und Jahr bekommen.
Als Alleinerzieher*in kann ich die Kosten für Kinderbetreuung bis zum Ende der Schulpflicht von der Steuer absetzen (als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt).
Viele wichtige Informationen für Alleinerzieher*innen finde ich hier:
- Kompass – Der Ratgeber für Alleinerziehende der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende (ÖPA)
- Info-Ecke des Vereins JUNO – Zentrum für Getrennt- und Alleinerziehende
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Handout Befreiungen und Steuern: Deutsch, Englisch