Beihilfen & Begünstigungen für Alleinerzieher*innen

Alleinerzieher*innen sind meistens Frauen*

Alleinerzieher*innen sind oft besonders armutsgefährdet oder von Armut betroffen.


Deshalb gibt es einige Steuervorteile und Beihilfen für Alleinerzieher*innen:

Kinderzuschuss

Wenn ich Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in bin und weniger als 2.000 € brutto pro Monat habe/verdiene, bekomme ich von Juli 2023 bis Dezember 2024 pro Monat pro Kind unter 18 Jahren 60 € Kinderzuschuss.

Das Geld wird automatisch ausgezahlt. Ich brauche keinen Antrag zu stellen.


Alleinerzieher*innenabsetzbetrag / Alleinverdiener*innenabsetzbetrag

Wenn ich arbeite, kann ich den Alleinerzieher*innenabsetzbetrag oder den Alleinverdiener*innenabsetzbetrag 


Ich bekomme den Alleinerzieher*innenabsetzbetrag, wenn ich 

  • alleinstehend (ledig, geschieden, verwitwet) bin,
  • mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe
  • und für mindestens ein Kind mindestens 7 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bekommen habe.

Ich bekomme den Alleinverdiener*innenabsetzbetrag, wenn

  • ich mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe,
  • ich von meinem*r Partner*in nicht dauernd getrennt lebe,
  • mein*e Partner*in maximal 6.312 € im Jahr verdient
  • und ich für mindestens ein Kind mindestens 7 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bekommen habe.


Wenn ich einen Alleinerzieher*innenabsetzbetrag oder Alleinverdiener*innenabsetzbetrag bekomme, bezahle ich weniger Lohnsteuer:
– mit 1 Kind 520 € pro Jahr
– mit 2 Kindern 704 € pro Jahr
– mit 3 Kindern 936 € pro Jahr
– für jedes weitere Kind je 232 € pro Jahr


Kindermehrbetrag

Wenn ich als Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in so wenig verdiene, dass ich (fast) keine Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahle, dann bekomme ich für 2019 bis 2021 den Kindermehrbetrag von mindestens 250 € pro Jahr und pro Kind.

Ich bekomme den Kindermehrbetrag automatisch über die Arbeitnehmer*innenveranlagung oder die Einkommensteuererklärung.

Ab 2022 kann ich dann maximal 550 € pro Kind und Jahr bekommen.


Als Alleinerzieher*in kann ich die Kosten für Kinderbetreuung bis zum Ende der Schulpflicht von der Steuer absetzen (als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt).



Viele wichtige Informationen für Alleinerzieher*innen finde ich hier: