Beurlaubung wegen Kinderbetreuung / Schwangerschaft

Ich kann mich wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung auch vom Studium an der Uni oder PH beurlauben lassen.


Während der Beurlaubung zahle ich keine Studienbeiträge. Ich zahle nur den ÖH-Beitrag.


ACHTUNG
Wenn ich mich beurlauben lasse, bekomme ich keine Studienbeihilfe und auch keine Familienbeihilfe.
Wenn ich SBH bekomme, macht eine Beurlaubung also keinen Sinn oder ist sogar schlecht.

An der FH kann ich eine Unterbrechung meines Studiums beantragen.
Während der Unterbrechung bekomme ich keine SBH.